coronavirus

ich richte mich entsprechend dem schutzkonzept des SFK, das auf den vorgaben des BAG basiert und branchenspezifisch für kosmetikstudios angepasst wurde.


die maskenpflicht gilt ab sofort nicht mehr. auf ihren wunsch hin, würde ich aber auf jeden fall eine maske tragen.


trotz den aufhebungen der massnahmen, bitte ich sie trotzdem zu hause zu bleiben, wenn sie sich nicht wohl fühlen oder krank sind. ich behandle nur gesunde kunden.

trotz einhaltung und umsetzung der massgebenden hygienevorschriften und einschlägiger schutzkonzepte im rahmen der kosmetischen behandlung besteht ein risiko einer covid-19 kontamination.


die kosmetische behandlung erfolgt vor diesem hintergrund ausdrücklich auf eigenen wunsch und eigenes risiko.